Praxis

Philosophie

Im Januar 2020 haben wir, das Team um Frau Dr. Eva Luppa, die langjährig bestehende Praxis von Frau Dr. Kriegs im Zentrum von Grevenbroich übernehmen dürfen. Wir freuen uns sehr den an diesem Ort eingeschlagenen Weg ab jetzt fortzusetzen.
Unsere Praxis ist eine reine Fachpraxis für Kieferorthopädie, in der wir großen Wert auf das Zusammenspiel von Kompetenz und Menschlichkeit legen:

  • moderne, individuelle Behandlungsmethoden
  • medizinische Expertise durch Fortbildungen und aktiven Austausch im Fachbereich
  • eine angenehm freundliche Praxisatmosphäre
  • respektvoller Umgang, auch mit spezifischen Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

curriculum vitae

Eva Luppa

Werdegang

Jahr

Beschreibung

01/2020

Übernahme der kieferorthopädischen Praxis Dr. Kriegs in Grevenbroich

2016-12/2019

Tätigkeit als angestellte Kieferorthopädin in der kieferorthopädischen Praxis von Miriam Mischo in Erkelenz

2016

Anerkennung zur Fachzahnärztin für Kieferorthopädie durch die Zahnärztekammer Nordrhein

2014-2015

Weiterbildungsassistentin an der Radboud Universität in Nijmegen

2012-2014

Weiterbildungsassistentin in der kieferorthopädischen Praxis von Miriam Mischo in Erkelenz

2011-2012

Weiterbildungsassistentin in der kieferorthopädischen Praxis von Dr. Petra Linnerz in Dormagen

2011

Staatsexamen und Approbation als Zahnärztin an der Universität Bonn

Bis 2011

Studium der Zahnmedizin an der Universität Bonn

Promotion

Jahr

Beschreibung

2018

Promotion zum Thema Friktionsverhalten eines skelettal verankerten Distalisierungssystems

Zertifizierungen

  • Invisalign
  • WIN

Mitgliedschaften

  • Zahnärztekammer Nordrhein
  • Arbeitskreis kieferorthopädischer Qualitätszirkel
  • Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie

Kompetenz, Erfahrung & Engagement

Unser Team

Franziska Wichelmann

Rita Schellkes

Michaela Conrad

Natalie Grüning

Sabrina Warzecha

Klaudia Marchwiak

Fabienne Dreuw

Sandra Sieben

Termin­vereinbarung

Um einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren, genügt ein Anruf in unserer Praxis oder eine Buchung in unserer Onlineterminvergabe (Kalender oben rechts). Sie benötigen keine Überweisung eines anderen Arztes, alle Kosten werden von der Krankenkasse getragen.

Kontakt

Ablauf einer Behandlung

  • 1. STATUS QUO
    • Beim ersten Besuch in unserer Praxis erfolgt immer eine gründliche Untersuchung der Zähne und der Zahnstellung zur Ermittlung des Handlungsbedarfes.
  • 2. AUFKLÄRUNG
    • Auf Basis von Fotos, Röntgenbildern und Abdrücken der Zähne, die in unserer Praxis gemacht werden, erarbeiten wir einen Behandlungsvorschlag, dessen einzelne Phasen ausführlich erklärt werden.
  • 3. AKTION
    • Die aktive kieferorthopädische Behandlungsphase beträgt durchschnittlich zwei bis drei Jahre, ist jedoch stark abhängig vom Alter, dem Grad der Zahnfehlstellung und dem angewendeten System. Während dieser Zeit werden Fortschritte regelmäßig überprüft und entsprechende Parameter bei Bedarf angepasst.
  • 4. NACHHALTIGKEIT
    • Ist der gewünschte Erfolg erreicht und die aktive Behandlung beendet, wird das Ergebnis in einer „Haltephase“ durch z.B. herausnehmbare Nachtzahnspange gesichert und so zum neuen, dauerhaften Status quo.

Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich mein Kind zum ersten Mal einem Kieferorthopäden vorstellen?

Spätestens im Alter von 9-10 Jahre sollte einmal eine kieferorthopädische Beratung stattfinden. Die erste kieferorthopädische Beratung kann aber auch schon im Alter von ca. 6 Jahren erfolgen. Schon im Grundschulalter kann es zu Fehlstellungen kommen, die noch vor dem 2. Zahnwechsel behoben werden sollten. Hierbei handelt es sich um sogenannte Frühbehandlungen.

Müssen beim ersten Beratungstermin alle bleibenden Zähne da sein?

Es ist leider eine weit verbreitete Meinung, dass alle bleibenden Zähne für eine kieferorthopädische Behandlung da sein müssen. Kieferorthopädische Behandlungen sind häufig schon früher erforderlich und unabhängig davon, ob noch Milchzähne vorhanden sind oder nicht.
In einigen Fällen macht es allerdings Sinn, den vollständigen Zahnwechsel abzuwarten. Bei einem Beratungstermin entscheiden wir über den richtigen Zeitpunkt für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung.

Brauche ich für den ersten Termin eine Überweisung vom Zahnarzt?

Eine Überweisung vom Zahnarzt ist nicht notwendig. Es kann jederzeit auf eigenen Wunsch ein Beratungstermin bei uns vereinbart werden. Häufig wird allerdings der Zahnarzt Sie und Ihr Kind hierzu beraten. Beim ersten Termin sollte die Krankenversichertenkarte mitgebracht werden, sofern vorhanden.

Was passiert beim ersten Termin?

Beim ersten Termin lernst du in Ruhe uns und unsere Praxis kennen. Dann findet die Erstuntersuchung statt. Hierbei werden die Zähne und Kiefer untersucht und wir besprechen in Ruhe das weitere Vorgehen. Sollte eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich sein, werden wir einen neuen Termin zur Erstellung der Anfangsunterlagen (Röntgenbilder, Abdrücke und Fotos) vereinbaren und anhand der erstellten Unterlagen die Behandlung individuell planen.

Sind die Abdrücke unangenehm?

Viele unserer Patienten empfinden die, für die Planung der Behandlung erforderlichen, Abdrücke als unangenehm. Solltest du Bedenken oder einen starken Würgereiz haben, wende dich gerne an uns. Unser erfahrenes Team wird dich unterstützen und dir die Abdrucknahme so angenehm wie möglich machen.

Wie läuft die Antragstellung?

Anhand der erstellten Unterlagen schreiben wir einen Behandlungsplan. Diesen besprechen wir mit Ihnen und Ihrem Kind bei einem Besprechungstermin. Im Anschluss senden wir diesen bei gesetzlich Versicherten direkt an die Krankenkasse, privat versicherte Patienten erhalten ihn zur Weiterleitung an ihre Krankenkasse. Erst nach Genehmigung des Antrags kann mit der Behandlung begonnen werden.

Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?

Eine kieferorthopädische Behandlung dauert in der Regel 4 Jahre. Sie ist gegliedert in einen aktiven Teil, der ungefähr drei Jahre dauert und eine Haltephase, die wir ein Jahr lang kontrollieren. In dieser Zeit trägt der Patient eine herausnehmbare Zahnspange, um ein Zurückwandern der Zähne zu verhindern. Im Anschluss an die Behandlung bei uns, sollten die losen Zahnspangen noch weiter getragen werden, um das erreichte Ergebnis nicht zu gefährden. Wir bieten in unserer Praxis auch festsitzende Drähte auf der Rückseite der Zähne an, die zusätzlichen Schutz vor einem Rückfall bieten.
Natürlich kann bei kleineren Korrekturen eine Behandlung auch kürzer dauern.
Zu einer Verlängerung der Behandlungsdauer kann es bei verzögertem Zahnwechsel, ungünstigem Kieferwachstum, besonders schwierigen Fällen, aber auch bei schlechter Mitarbeit des Patienten kommen.

Welche Kosten entstehen bei einer kieferorthopädischen Behandlung für mich?

Gesetzlich versicherte Patienten:
Beim ersten Beratungstermin stellen wir bei gesetzlich versicherten Patienten fest, ob eine Behandlung von der Krankenkasse übernommen wird. Grundsätzlich werden kieferorthopädische Behandlung nur bis zum 18. Lebensjahr übernommen, bzw. der Antrag muss bis dahin gestellt sein.
Vorrausetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Fehlstellung mindestens in Grad 3 der kieferorthopädischen Indikationsgruppen („KIG“) eingeteilt wird. Ist dies der Fall übernimmt die Krankenkasse 80% der Kosten, 20% müssen vom Versicherten zunächst selbst übernommen werden (beim 2. sich in Behandlung befindenden Kind 10%). Diese Kosten werden Ihnen nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse rückerstattet.
Fällt die Fehlstellung in Grad 1 oder 2 der kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kann trotzdem eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll und notwendig sein. Die Kosten werden in diesem Fall allerdings nicht von der Krankenkasse übernommen. In diesem Fall muss die kieferorthopädische Behandlung vom Patienten bzw. von den Eltern selber übernommen werden. In strittigen Fällen kann hierüber ein Gutachter entscheiden.
Bei Erwachsenen werden Kosten nur übernommen, wenn zusätzlich zur kieferorthopädischen Behandlung eine kieferchirurgische Korrektur erforderlich ist.
Grundsätzlich muss die Behandlung – so der Wortlaut der Krankenkassen- „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Dies bedeutet, dass nicht alle modernen Verfahren bzw. Materialien von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. In manchen Fällen kann eine spezielle Zahnzusatzversicherung für die Erstattung solcher Leistungen in Anspruch genommen werden.

Privat versicherte Patienten:
Die Kostenerstattung bei Privatpatienten hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Wie verläuft die Rechnungslegung?

Sie erhalten viermal im Jahr eine Rechnung, immer zum Ende eines Kalendervierteljahres. Die Rechnungen können per Überweisung oder über einen Bankeinzug begleichen werden. Sollten Sie außervertragliche Leistungen (d.h. zusätzlich vereinbarte Leistungen, wie zum Beispiel Keramikbrackets) in Anspruch nehmen wollen, für die Patienten ohne Unterstützung durch eine Krankenversicherung aufkommen müssen, bieten wir eine zinsfreie monatliche Ratenzahlungsweise an.

Ich hätte lieber eine lose Zahnspange, statt eine feste Zahnspange. Ist das möglich?

Feste und herausnehmbare Zahnspangen haben unterschiedliche Aufgabenbereiche und können sich nur selten gegenseitig ersetzen. Solltest du aber den Wunsch nach einer festen oder losen Zahnspange aus bestimmten Gründen haben, spreche uns gerne beim Beratungstermin darauf an, damit wir dich ausführlich dazu beraten können.

Können feste Zahnspangen die Zähne schädigen?

Durch festsitzende Zahnspangen wird das Kariesrisiko erhöht, da Speiseresten rund um die Brackets leichter hängen bleiben können. Werden diese Zahnbeläge nicht gründlich entfernt können die gefürchteten weißen Flecken entstehen. Deshalb wird in unserer Praxis sehr intensiv eine spezielle kieferorthopädische Prophylaxe betrieben, wodurch wir das Kariesrisiko deutlich senken können. Während der Behandlung mit einer festen Zahnspange bieten wir ein Zahnschutzprogramm an, das regelmäßige professionelle Zahnreinigungen und Versiegelung der Zähne beinhalten, um das Risiko von Flecken zu vermindern. Trotzdem ist eine gute Zahnpflege zu Hause eine absolut notwendige Voraussetzung, um ein gutes Behandlungsergebnis mit gesunden und schönen Zähnen zu erreichen.

Werde ich Schmerzen bei der Behandlung haben?

Nach dem Einsetzen von herausnehmbaren Apparaturen kann ein Druck empfunden werden, auch die Wangenschleimhaut und die Zunge können gereizt sein. Dies sollte nach einigen Tagen besser werden, wenn du dich an die Zahnspange gewöhnt hast.
Es kann sein, dass die Zähne nach dem Befestigen einer festsitzenden Zahnspange oder nach einem Wechsel des Drahtes empfindlich sind. Manchmal kann auch in diesem Fall das Zahnfleisch oder die Mundschleimhaut für einige Tage gereizt sein.
Nach einer Eingewöhnungszeit von 3-7 Tagen sollten die Beschwerden aber verschwinden. Sollten Sie länger anhalten, wende dich bitte an die Praxis.

Muss man während der Zeit der kieferorthopädischen Behandlung weiterhin zur Kontrolle zum Zahnarzt?

Auf jeden Fall sollten die regelmäßigen Kontrollen beim Hauszahnarzt weiterhin regelmäßig wahrgenommen werden. Bis zum 18. Lebensjahr sollte dies halbjährlich, danach einmal im Jahr erfolgen.

Ich habe ein Problem mit der Zahnspange, was soll ich machen?

Bei Problemen mit der Zahnspange vereinbare telefonisch einen Termin bei uns in der Praxis, damit wir das Problem beseitigen können.

Und wenn das Problem am Wochenende auftritt oder wenn die Praxis geschlossen ist?

Bei Problemen mit deiner herausnehmbaren Zahnspange, lass die Zahnspange einfach erstmal weg. Vereinbare aber bitte sobald wie möglich einen Reparaturtermin bei uns, da die Spange eventuell nicht mehr anpassbar ist, wenn sie länger nicht getragen wird und dein Behandlungsergebnis gefährdet ist.
Stört dich etwas an deiner festen Zahnspange, decke diesen Bereich zunächst mit Schutzwachs ab. Der Schutzwachs wird dir bei Einsetzen der festen Zahnspange mitgegeben. Vereinbare dann aber zeitnah einen Reparaturtermin bei uns.
Ist etwas mehr an der Zahnspange kaputt, kann entweder ein anderer Kieferorthopäde, die kieferorthopädische Abteilung einer Zahnklinik oder auch der zahnärztliche Notdienst aufgesucht werden. Auch in diesem Fall sollte nach diesem Termin sobald wie möglich ein Termin bei uns in der Praxis gemacht werden, damit wir die Zahnspange kontrollieren und ggf. reparieren können.

Was muss gemacht werden, damit die Zähne nach Abschluss der Behandlung gerade bleiben?

Nach Abschluss der aktiven Phase einer kieferorthopädischen Behandlung, geht die Behandlung in die sogenannte Retentionsphase über. Hier geht es darum, das erreichte Ergebnis zu halten. In der Regel kommen hier herausnehmbare Apparaturen zum Einsatz, die noch sehr lange getragen werden müssen. Möglich sind außerdem unauffällige festsitzende Drähte (die sogenannten „Retainer“) auf der Innenseite der Zähne, die die Frontzähne in der richtigen Position halten.
Kleinere Stellungsänderungen der Zähne sollten als normal angesehen werden (Alterungsprozess). Eine Rückfallneigung besteht allerdings beim Nicht-Ablegen schädlicher Angewohnheiten, wie zum Bespiel einem falschem Schluckmuster oder Lispeln. Auch sollten bei Indikation die Weisheitszähne bereits im Keimstadium entfernt werden.
Um ein lebenslang stabiles Ergebnis zu haben ist ein sogenannter Lingualretainer empfehlenswert. Dies ist ein dünner Draht, der an die Innenflächen der Ober- und Unterkieferfrontzähne geklebt wird und so ein Verschieben der Frontzähne verhindert. Er ist von außen nicht sichtbar und wird nach wenigen Tagen auch von der Zunge nicht mehr als Fremdkörper wahrgenommen.

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